Öffentliche Gehwege können kostenfrei durch gewerbliche Anlieger genutzt werden, dadurch wird der Handel und Gastronomie in Eilenburg gefördert.
Der Stadtrat hat nun bereits zum dritten Mal in Folge beschlossen, dass öffentliche Gehwege zur kostenfreien Nutzung durch gewerbliche Anlieger freigegeben werden. Mit dieser Regelung wird die bereits angewendete Praxis aus den Jahren 2020 und 2021 fortgeführt.
Es ist zwar schon länger möglich, bis zu 1 m vor Gaststätten und Geschäften die Gehwege kostenfrei zu nutzen, aktuell kann der Fußweg aber großzügiger für Warenauslagen und Freisitze in Anspruch genommen werden. Um den Formalien Rechnung zu tragen, wird diese Kostenfreiheit in Form eines Gebührenerlasses eingeräumt. Die Regelungen der Sondernutzungssatzung gelten dabei uneingeschränkt.
Das bedeutet, dass trotzdem eine Antragstellung erfolgen muss und auch entsprechende Restgehwegbreiten freizuhalten sind. Die Stadtverwaltung wird entsprechende Anträge sehr schnell bearbeiten, sodass dem Fördergedanken entsprochen werden kann.
Das Formular zu Sondernutzung finden Sie unter https://eilenburg.de/rathaus/formular/sondernutzungen
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